AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Stand 17. Juni 2020

 

Hans-Adolf-Bühler-Str. 5,  79585 Steinen

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Vorstand: 

 1. Vorsitz: Christel Mohr,  2. Vorsitz: Joachim Blanz, Kassenwart: Stephan Mohr, Protokoll: Ingrid Borst, Beisitzer: Ingeborg Pallaske, Rupert Saumweber und Hans-Günter Wenk

Pflichten und Rechte

 Künstler

 Veranstalter

Änderung des Veranstaltungsortes

Eine Umlegung in eine andere Räumlichkeit entbindet den Künstler nicht von den vertraglich vereinbarten Leistungen und Pflichten.

Der Veranstalter hat das Recht den Veranstaltungsort ohne Angabe von Gründen jederzeit, auch kurzfristig, zu verlegen.

Datenschutz

Mit Vertragsunterschrift erklärt der Künstler, dass die Publikation des Werbematerials das Datenschutzgesetz in seiner aktuellen Fassung nicht verletzt.

 

Gebietsschutz

Der Künstler verpflichtet sich, während einer Zeitspanne von 2 Monaten vor diesem Konzert und 2 Wochen nach diesem Konzert keine Veranstaltung im Umkreis von 30 km durchzuführen (keine Konkurrenzveranstaltung).

Bei Missachtung des Gebietsschutzes ist der Veranstalter von der Zahlung der Festgage entbunden. Die Einnahmen aus dem Ticketverkauf werden dann im Verhältnis 60:40 (Künstler:Musiker) aufgeteilt. Sonderregelungen müssen im Vertrag bei Vertragsabschluss schriftlich festgehalten sein.

Gema

Abgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Gema-Liste (Musikfolge) spätestens am Tag der Veranstaltung

Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Bezahlung der Gema-Gebühren

Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist das für den Veranstalter zuständige Gericht in Deutschland

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist das für den Veranstalter zuständige Gericht in Deutschland

Hausordnung, Anmeldungen bei Behörden und Institutionen

Beachtung der Hausordnung (Rauchverbot in allen Räumen), der Anordnungen des Hausmeisters oder des Veranstalters. Eine rücksichtsvolle Nutzung der Räume ist verpflichtend. Gesetzliche Vorschriften sind bindend.

Beantragung von behördlichen Genehmigungen

Vereinbarung/Einverständnis des Raumeigentümers zur Raumnutzung (Schule / Kirche / Café / Gärtnerei usw.)

Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt ist der Vertrag für beide Seiten gegenstandslos (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, ...

Konzert Ausstattung

Instrumente, Verstärker, sonstige technischen Anlagen, Notenständer, Notenlicht usw. werden auf eigene Rechnung gestellt und mitgebracht.

Eigene Haftung bei Transport, Aufbau und Nutzung.

Bühne und Licht werden gestellt. Zusätzliche Ausstattungsgegenstände, wie Hocker, Tischchen u.a. können nur auf rechtzeitige Anfrage (mindestens 1 Woche vor Veranstaltungstermin) organisiert werden

Leistungsverpflichtung

Der Künstler sichert am vereinbarten Veranstaltungstag sein rechtzeitiges Erscheinen zu.

Der Veranstalter verpflichtet sich die organisatorischen, technischen und räumlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung zu schaffen.

Merchandising

Die Betreuung der Merchandising Produkte und die steuerliche Berücksichtigung der Verkäufe sind Sache des Künstlers.

Zubehör und Signierutensilien liegt in eigener Verantwortung.

Ein Tisch kann auf Wunsch bereitgestellt werden.

Jegliche Haftung seitens des Veranstalters ist ausgeschlossen. Der Veranstalter verzichtet auf eine Erlösbeteiligung.

Programmfreiheit

Freie Gestaltung und Darbietung des Programms. Keine künstlerischen oder technischen Anweisungen vorgegeben.

Der Verein übernimmt keine Haftung für den Inhalt des Konzerts und behält sich das Recht vor, bei unangemessenen Darbietungen die Veranstaltung abzubrechen.

Steuern, Sozialabgaben

Der Künstler gilt im Verhältnis zum Veranstalter als selbständig im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Bei Künstlern mit Steuersitz in D wird die Bruttogage ausbezahlt. Steuern und alle Abgaben fallen zu Lasten des Künstlers. Die Abführung der auf die Gage zu entrichtenden Steuern obliegt dem Künstler.

Der Veranstalter zahlt, abgesehen von Abgaben an die Künstlersozialkasse, weder Steuern noch Sozialabgaben, noch sonstige Versicherungsbeiträge für Künstler. Bei ausländischen Künstlern wird die Ausländersteuer einbehalten und ans deutsche Finanzamt überwiesen.

Stornogebühren

Falls das Konzert von Seiten des Künstlers abgesagt wird oder der Künstler verspätet oder nicht erscheint, verfällt sein Anspruch auf die vereinbarten Leistungspflichten des Veranstalters. In diesem Falle zahlt der Künstler dem Veranstalter eine Stornogebühr in Höhe von bis zu €250,00 plus die Stornogebühren der bei ReserviX bereits verkauften Eintrittskarten. Stornogebühren entfallen bei Vorlage eines ärztlichen Attests.

Der Veranstalter ist berechtigt vor dem Veranstaltungstermin gegen Bezahlung folgender Stornogebühren die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder vom Vertrag zurückzutreten.

bis 30 Tage                  50 % der Festgage

vom 20. bis 10. Tag      75 % der Festgage

vom 10. bis 3. Tag        90 % der Festgage

ab dem 3. Tag            100 % der Festgage

Werbematerial

Mit Vertragsunterschrift erklärt der Künstler, dass er die Veröffentlichungsrechte für das zur Verfügung gestellte Material (Bilder und Texte) besitzt.

Werbung

Der Vertragsabschluss beinhaltet die Zustimmung zur kostenfreien Nutzung des Werbematerials über die Medien- und Kooperationspartner, den Ticketvertrieb und an Versammlungen und Mitgliederabenden des Vereins (auch mit Gästen). Der Künstler überträgt Bild- und Tonrechte für die während des Konzerts gefertigten Fotos und ggfs. Mitschnitte für die vorgenannten Zwecke an den Veranstalter. Der Künstler bewirbt seine Veranstaltung aktiv im Rahmen seiner eigenen Möglichkeiten, wie Newsletter, Homepage, Social Media.

Verpflichtung für Werbung und Medienarbeit im Rahmen seiner Möglichkeiten (z.B. Homepage, Monats-/ Wochen-/ Tagespresse, Internet, Plakatierung, Flyer, Newsletter, usw. Facebook, Instagram, Twitter werden vom Veranstalter nicht genutzt. Die Ankündigung in Zeitungen / Presse obliegt den Verlagen. Eine Haftung für nicht ausreichende Werbung ist ausgeschlossen.